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Mantelzell-Lymphom

ICD-10 C83.1
Stand Juni 2023
Dies ist die aktuell gültige Version des Dokuments

Therapiestruktur

Abbildung 1: Therapiealgorithmus für die Erstlinientherapie 
AZ – Allgemeinzustand; w&w – abwarten (watch & wait); R-CHOP - Rituximab/Cyclophosphamid/Doxorubicin/Vincristin/Prednison; I-Ibrutinib, R-DHAP – Dexamethason/hochdosiertes Cytarabin/Cisplatin; VR-CAP - Rituximab/Cyclophosphamid/Doxorubicin/Bortezomib/Prednison; BR – Bendamustin/Rituximab; autoSZT – autologe Stammzelltransplantation; CR – komplette Remission; NR – keine Remission (Non Response); PR – partielle Remission;
1I – Ibrutinib, R (Rituximab)-Erhaltung off label
2die Dauer der R-Erhaltung beträgt 3 Jahre, von Ibrutinib 2 Jahre
Abbildung 2: Therapiealgorithmus Rezidiv, Progress oder Refraktärität 
w&w – abwarten (watch & wait); POD24 – Krankheitsprogression innerhalb von 2 Jahren.
1off label,
2eine allogene Transplantation sollte bei jüngeren Patienten in der Regel erst nach CAR-T-Zellen diskutiert werden . 

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Kommentare

09.06.2023 13:08
Klaus Hirschbühl says:
09.06.2023 13:08

Die Abbildungen 1 und 2 sind identisch, dies ist vermutlich ein Versehen, da die Erstlinien- und die Rezidivtherapie ja unterschiedlichen Algorithmen folgen.

09.06.2023 13:24
Christoph Mußmann says:
09.06.2023 13:24

Vielen, herzlichen Dank für die aufmerksame Durchsicht und die Information. Der Fehler ist nun behoben. Das Onkopedia-Team

21.03.2025 18:19
Vadim Lesan says:
21.03.2025 18:19

Im Text bei Ibrutinib steht: Die Verbesserung des Gesamtüberlebens war statistisch nicht signifikant, möglicherweise auch beeinflusst durch Switching vom Kontroll- in den Ibrutinib-Arm [15]. Das ist leider sehr spekulativ da durch den Switching können auch Nachteile für die Patienten im Kontroll-Arm entstehen. Ein Switching oder Crossover ist nicht immer gewünscht und ethisch vertretbar. Damit die Leitlinie NEUTRAL bleibt ist eine Umformulierung vonnöten.

28.03.2025 14:07
Christoph Mußmann says:
28.03.2025 14:07

Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Üblicherweise wir ein sogenanntes cross over-Option (!) in randomisierten Studien angeboten, damit den Patienten (bei Überlegenheit des experimentellen Arms) kein Nachteil entsteht.
In der SHINE-Studie kann kritisch angemerkt werden, dass nur ein Teil der Patienten wirklich auch zu der (heute im Rezidiv als Standardoption geltenden) BTKi-Therapie übergewechselt waren, daher bewußt die Einschränkung „möglicherweise auch beeinflusst durch
Switching vom Kontroll- in den Ibrutinib-Arm“.
Der von Ihnen vermutete Nachteil durch Gabe des BTKi im Rezidiv kann ich aufgrund der vorliegenden Datenlage leider nicht nachempfinden.


MFG
Prof. Dr. Martin Dreyling

Kommentare

09.06.2023 13:08
Klaus Hirschbühl says:
09.06.2023 13:08

Die Abbildungen 1 und 2 sind identisch, dies ist vermutlich ein Versehen, da die Erstlinien- und die Rezidivtherapie ja unterschiedlichen Algorithmen folgen.

09.06.2023 13:24
Christoph Mußmann says:
09.06.2023 13:24

Vielen, herzlichen Dank für die aufmerksame Durchsicht und die Information. Der Fehler ist nun behoben. Das Onkopedia-Team

21.03.2025 18:19
Vadim Lesan says:
21.03.2025 18:19

Im Text bei Ibrutinib steht: Die Verbesserung des Gesamtüberlebens war statistisch nicht signifikant, möglicherweise auch beeinflusst durch Switching vom Kontroll- in den Ibrutinib-Arm [15]. Das ist leider sehr spekulativ da durch den Switching können auch Nachteile für die Patienten im Kontroll-Arm entstehen. Ein Switching oder Crossover ist nicht immer gewünscht und ethisch vertretbar. Damit die Leitlinie NEUTRAL bleibt ist eine Umformulierung vonnöten.

28.03.2025 14:07
Christoph Mußmann says:
28.03.2025 14:07

Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Üblicherweise wir ein sogenanntes cross over-Option (!) in randomisierten Studien angeboten, damit den Patienten (bei Überlegenheit des experimentellen Arms) kein Nachteil entsteht.
In der SHINE-Studie kann kritisch angemerkt werden, dass nur ein Teil der Patienten wirklich auch zu der (heute im Rezidiv als Standardoption geltenden) BTKi-Therapie übergewechselt waren, daher bewußt die Einschränkung „möglicherweise auch beeinflusst durch
Switching vom Kontroll- in den Ibrutinib-Arm“.
Der von Ihnen vermutete Nachteil durch Gabe des BTKi im Rezidiv kann ich aufgrund der vorliegenden Datenlage leider nicht nachempfinden.


MFG
Prof. Dr. Martin Dreyling