Afatinib (Giotrif®)
Erstellung der Leitlinie
1Wechselwirkungen
1.1Beeinflussung der Wirkung von Afatinib durch andere Arzneistoffe
Afatinib ist ein Substrat von P-Glykoprotein. Der Efflux-Transporter P-Glykoprotein vermittelt den Transport von P-Glykoprotein-Substraten wie Afatinib in das Blut, in die renalen Tubuli und in den Darm. Wird der Efflux-Transporter durch P-Glykoprotein-Inhibitoren gehemmt, kann die Clearance der P-Glykoprotein-Substrate vermindert sein. Die gleichzeitige Anwendung mit Arzneistoffen, die den Effluxtransporter P-Glykoprotein induzieren, kann die Elimination von P-Glykoprotein-Substraten wie Afatinib beschleunigen und deren Plasmakonzentrationen vermindern.
1.2Arzneistoffe, welche die Nebenwirkungen von Afatinib verstärken
Über eine mögliche Verstärkung der Nebenwirkungen von Afatinib durch andere Arzneistoffe liegen keine klinisch relevanten Untersuchungsergebnisse vor.
1.3Beeinflussung der Wirkung anderer Arzneistoffe durch Afatinib
Über eine mögliche Beeinflussung der Wirkung anderer Arzneistoffe durch Afatinib liegen keine klinisch relevanten Untersuchungsergebnisse vor.
1.4Einfluss der Nahrungsaufnahme auf die Bioverfügbarkeit von Afatinib
Die gleichzeitige Einnahme einer fettreichen Nahrung kann die Bioverfügbarkeit von Afatinib um die Hälfte senken.
1.5Einfluss von Magen-pH-modulierenden Arzneistoffen auf die Bioverfügbarkeit von Afatinib
Über eine mögliche Beeinflussung der Bioverfügbarkeit von Afatinib durch Magen-pH-modulierende Arzneistoffe liegen keine klinisch relevanten Untersuchungsergebnisse vor.
2Maßnahmen
Bei starker Niereninsuffizienz (Clearance < 30 ml/min) wird die Anwendung von Afatinib nicht empfohlen. Ist die gleichzeitige Behandlung mit einem P-Glykoprotein-Inhibitor erforderlich, soll dieser zeitlich möglichst weit getrennt von Afatinib eingenommen werden. Je nach Einnahmemodus des P-Glykoprotein-Inhibitors werden Abstände von 6 bzw. 12 Stunden empfohlen. Afatinib soll nicht gleichzeitig mit Nahrung eingenommen werden.
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4[Kapitel nicht relevant]
5[Kapitel nicht relevant]
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17Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten
nach den Regeln der tragenden Fachgesellschaften.
Anstellung | Beratung / Gutachten | Aktien/ Fonds | Patent / Urheberrecht/ Lizenz | Honorare | Finanzierung wissenschaftl. Untersuchungen | Andere finanzielle Beziehungen | Andere mögliche COI1 | Persönliche Beziehungen | Mandatsträger | Politische, wissenschaftliche Interessen | |
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Ritter | UniversitätGreifswald | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | DGIM Kommission AMTM/AMTS | -- |
Pufahl | Hoffmann La Roche AG | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- |
Ziemann | Universitätsmedizin Greifswald | -- | -- | -- | -- | Drittmittel: vfa | -- | -- | -- | -- | |
Nietzke | St. Johannes Hospital Dortmund | MSD, AstraZeneca, Leopharm, Pfizer, Servier | -- | -- | Auricamed, Amgen, Novartis, Mundipharma, Eisai, Leopharm | -- | -- | Reisekostenerstattung: Celgene Pfizer | -- | -- | -- |
Horneber | Klinikum Nürnberg | -- | -- | -- | Lilly, Novartis, Roche | -- | -- | -- | -- | AGSMO/DKG AWMF Leitlinien | Sprecher FSP „Komplimentär-medizin in der Onkologie“ Deutsche Krebshilfe |
Langebrake | Universitätsklinikum Hamburg | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- | -- |
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Reference:
Quellenangabe:
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